Wie weit darf Werbung gehen, vom 14.3.2014 in Bayern 2 radio Wissen (Podcast – unbedingt ganz hören)

Volker Nickel vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft erklärt:

„Man muss natürlich davon ausgehen, dass auch der Verbraucher eine Selbstverantwortung hat, also sich zum Beispiel hinten auf der Rückseite die Zusammensetzung des Produktes anschaut. Ich muss allerdings auch berücksichtigen dürfen, dass ich das Recht so ausnutze, dass es für mein Produkt all die Informationen bringt, die notwendig sind, die ich aus meiner betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit als notwendig erachte. Die Meinungsfreiheit gilt auch für kommerzielle Werbung.“

Ein mündiger und informierter Konsument hat demnach die Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Werbebotschaften und gibt mit seiner Kaufentscheidung den Zuschlag.

„Wen legen wir denn zu Grunde?

Den geübten lebenskompetenten, werbegeübten, kaufkompetenten Bürger im Lebensmittelgeschäft oder den KonsumTROTTEL, der nur nach Bildern geht, ohne nachzudenken, der nicht auf die Packung schaut, der nicht nachliest und sich um gar nichts kümmert, sondern der nur wie ein Schilfrohr im Winde von einer Verpackung zur nächsten wankt.“

Anmerkung von mir: Dieser Zynismus macht mich wütend..

 

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