Am 31.7.2014 habe ich bei Cyberport ein MacBook Pro bestellt. Ich bin damit eine Verpflichtung eingegangen, die ich auch erfüllen muss. Als Email erhielt ich „Ihre Bestellung bei Cyberport“.

Am Montag, den 3.8.2014 kam eine „Information zur Bestellung“ per Email mit dem Inhalt „Bedauerlicherweise hat uns der Lieferant jetzt informiert, dass folgende Artikel nicht mehr ausgeliefert werden können“.

Das von Cyperport neu erstelle Angebot wich preislich deutlich ab.

Meine Reaktion daher: „Dies hat preislich nun wieder gar nichts mit meinem geplanten Kauf zu tun. Sie erwähnten, dass es offensichtlich zu einer Doppelbestellung gekommen ist. Dies kann nicht auf meine Kosten ausgetragen werden. Derjenige oder das System, das die Doppelbestellung zugelassen hat und meine Bestellung somit verteuern wollte, soll die Differenz tragen. Ich bin sicher, dass Sie das entsprechend kommunizieren werden.“

Ein entsprechendes Angebot von Cyberport kam nicht.

Meine Antwort: ich weiß ja nicht wie bei Ihnen die Rechtslage ist, aber da wir uns beide in der EU befinden, gehe ich davon aus, dass wir ähnliche Voraussetzungen haben. Wie auch immer, Ihre Organisation verkauft mir in Österreich ein Produkt und hat sich daher an die österreichische Rechtsordnung zu halten. Insgesamt finde ich den für mich inzwischen entstandenen zeitlichen Aufwand unzumutbar, ich habe wirklich Besseres zu tun als mich von Ihnen mit diesen Mails in die Irre führen zu lassen. Die Rechtslage ist klar. Wenn Ihr Lieferant Ihnen nicht das entsprechende Produkt liefern kann, dann können Sie diesem den Differenzschaden zwischen dem bestellten Preis und dem neuen Preis geltend machen. Ich erwarte von Ihrer Organisation die Lieferung zum vereinbarten Preis und nicht mit einer reduzierten Leistung. Wenn Sie nicht in der Lage sind das 2,6 GHz-Produkt zu bekommen, dann werden Sie nicht umhinkommen ein höherwertiges Produkt zum gleichen Preis zu liefern. Bitte teilen Sie mir mit wann ich den Computer in Ihrer Filiale abholen kann.

Die letzte Antwort von Cyberport: Sehr geehrter Herr Wagner, laut unseren AGB’s ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dieser wäre erst mit Versand der Ware an den Store entstanden. Zudem können wir, falls ein Vertrag endstanden wäre, von diesem zurücktreten sollte die Ware oder eine Vergleichbare zu einem ähnlichen Preis nicht mehr zur Verfügung stehen. Es tut mir leid Ihnen mitteilein zu müssen das wir in Ihrem Fall keine Ware zu einem vergleichbaren Preis anbieten können. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Kann es sein, dass wir Konsumenten uns verpflichten müssen und der Lieferant mit uns machen kann was er will? Wenn das so ist, dann mache ich künftig auch was ich will und nur das was ich will! Laut meinen Bedingungen habe ich keine Lust dazu und basta.

 

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