Wir haben Extreme Wetterbedingungen stellen nach der Rechtsprechung außergewöhnliche Umstände dar, da sie außerhalb des beherrschbaren Betriebsablaufs der Fluggesellschaft liegen und können die Fluggesellschaft daher von der Zahlung entlasten. Ein Indiz für außerordentliche Wetterverhältnisse ist, dass alle am Flughafen operierenden Luftfahrtunternehmen gleichermaßen betroffen sind und nicht pünktlich starten oder landen können. Die Recherchen unserer Analysten haben ergeben, dass es am geplanten Abflugtag Ihres Fluges zu Störungen einer Vielzahl von Flügen gekommen ist. Deshalb handelt es sich unserer Einschätzung nach um einen außergewöhnlichen Umstand aufgrund unbeherrschbarer Wetterbedingungen.

Das heißt, wenn alle Flieger, aufgrund welcher Umstände auch immer, nicht starten können, dann sind das außergewöhliche Umstände. Das wird immer wieder vorkommen. Somit ist dieses Rechtsinstrument für uns Passagiere defacto wertlos.

 

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