Sehr geehrtes Serviceteam,

wir erwarten entsprechende Entschädigungen gemäß folgender Rechtsgrundlage:

Der europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass eine Airline in solchen Fällen nicht pro Gepäckstück, sondern pro Passagier haftet (EuGH, Urteil vom 22.11.2012, Rechtssache C-410/11, Pedro Espada Sánchez gegen gegen Iberia Líneas Aéreas de España S.A.). Das bedeutet, dass jeder einzelne Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung für eine Gepäckverspätung oder einen Gepäckverlust hat, unabhängig davon, wie viele Gepäckstücke am CheckIn aufgegeben worden sind. Fluggäste haben demnach bei der Verspätung eines Koffers oder einem Kofferverlust Anspruch auf ca. 1380 EUR pro Passagier.

 

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